EU-Berufskraftfahrer
A) Bei Führerscheinersterteilung
Zusatzqualifikation
a) Grundqualifikation: Keine Ausbildungspflicht, jedoch umfangreiche schriftliche
Prüfung (240min.) und aufwendige praktische Prüfung vor der IHK (210 min.)
Prüfungsgebühren IHK: ca. 1300 €
b) Beschleunigte Grundqualifikation:
Ausbildungspflicht 140h à 60 min. in unserem Verkehrsinstitut,
verkürzte schriftliche Prüfung (90 min.) vor der IHK,
ohne praktische Prüfung
Prüfungsgebühren IHK: ca. 100 €
B) Bei Führerschein-Altbesitzern (Erwerb Führerscheinklasse D vor 10.09.2008,
Führerscheinklasse C/ CE vor 10.09.2009)
Weiterbildungspflicht alle 5 Jahre jeweils 5 Module (1 Modul = 7h à 60 min.)
Die Module werden in unserem Verkehrsinstitut als Block (5 Module von Mo bis Fr) oder
einzeln an Samstagen angeboten.