Tätigkeit als externer Gefahrgutbeauftragter
Übernahme aller Aufgaben gem. Anlage 1 GbV
z.B. - Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung
- Beratung des Unternehmers im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung
- Erstellung eines Jahresberichts
- Schulung der Mitarbeiter
- Einführung von geeigneten Präventionsmaßnahmen
- Erstellen von Unfallberichten (falls erforderlich)