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    EU Berufskraftfahrer

    LKW
    Grundqualifikation
    18-jährige Neueinsteiger mit Führerschein der Klasse C1, C1E, C oder CE

    oder 

    beschleunigte Grundqualitikation
    21-jährige Neueinsteiger mit Führerschein der Klasse C oder CE bzw. 18-jährige Neueinsteiger mit Führerschein der Klasse C1 oder C1E.

    Weiterbildung
    Alle 5 Jahre haben Kraftfahrer eine 35-stündige Weiterbildung nachzuweisen. Diese kann in Einheiten von jeweils mindestens 7 Stunden aufgeteilt werden. Vorteil: Kraftfahrer können jährlich eine eintägige Weiterbildung absolvieren. Ferner ist es empfehlenswert, die Weiterbildung an die Gültigskeitsdauer des Führerscheins anzupassen.

    BUS
    Grundqualifikation
    21-jährige Neueinsteiger mit Führerschein der Klasse D1, D1E, D oder DE

    oder

    beschleunigte Grundqualifikation
    21-jährige Neueinsteiger mit Führerschein der Klasse D1, D1E, D oder DE

    Weiterbildung
    Alle 5 Jahre haben Busfahrer eine 35-stündige Weiterbildung nachzuweisen. Diese kann in Einheiten von jeweils mindestens 7 Stunden aufgeteilt werden. Vorteil: Busfahrer können jährlich eine eintägige Weiterbildung absoliveren. Ferner ist es empfehlenswert, die Weiterbildung an die Gültigskeitsdauer des Führerscheins anzupassen.
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    Fahrzeuge

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    Verkehrsinstitut Marx
    Passauer Str. 9
    94078 Freyung

    Kontakt

    Tel.: +49 (0) 8551 4850

    Tel.: +49 (0) 8551 2310

    Mobil: +49 (0) 160 96206963

    Fax: +49 (0) 8551 2327

      

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